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Schweiz und Deutschland paraphieren Steuerabkommen
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 640Am haben die Unterhändler der Schweiz und Deutschlands ein Steuerabkommen paraphiert, das ein Ende im jahrelangen Steuerstreit zwischen den beiden Ländern bringen soll. Das Abkommen sieht unter anderem vor, dass Personen mit Wohnsitz in Deutschland ihre unversteuerten Vermögenswerte in der Schweiz versteuern. Dies gilt sowohl für Einkünfte in der Vergangenheit als auch für zukünftige Einkünfte. Somit wird die Durchsetzung (deutscher) Steueransprüche gesichert. Andererseits würde durch die geplante anonyme Vorgehensweise der Schutz der Privatsphäre gewährleistet.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie in
I. Anwendungsbereich des Steuerabkommens
[i]Anwendungsbereich des neuen Abkommens Das Abkommen findet auf natürliche Personen Anwendung, die in Deutschland „ansässig” sind. Gemäß der entsprechenden Pressemitteilung des BMF bestimmt sich diese „Ansässigkeit” durch einen inländischen, d. h. deutschen Wohnsitz. Das Abkommen wird grundsätzlich unterschiedslos anwendbar sein, unabhängig davon, ob die Vermögenswerte unmittelbar durch die natürliche Person oder nur mittelbar – beispielsweise über eine Stiftung oder eine sonstige Sitzgesellschaft, an der sie wirtsch...