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Besteuerung natürlicher Personen in Liechtenstein
Renaissance der Vermögensteuer in Europa?
Die Totalrevision des Steuergesetzes zum (SteG) in Liechtenstein betraf nicht nur die Besteuerung von juristischen Personen (siehe Hosp/Langer, IWB 2011 S. 378 NWB AAAAD-83322), sondern führte auch zu einer wesentlichen Vereinfachung der Steuerermittlung für natürliche Personen. Die Besteuerung der natürlichen Personen in Liechtenstein basierte unter dem alten Steuergesetz von 1961, das bis zum in Liechtenstein Anwendung fand, auf einer allgemeinen Vermögensteuer mit ergänzender Erwerbsteuer. Die folgende Untersuchung gibt nach einer kursorischen Darstellung des alten Besteuerungssystems einen Überblick über die neu ausgestaltete Vermögens- und Erwerbsbesteuerung von natürlichen Personen in Liechtenstein. Ergänzend wird zudem auf das neu eingeführte Meldesystem für Vermögensübertragungen, die Widmungsbesteuerung sowie die Aufwandbesteuerung eingegangen.
I. Hintergrund
[i]Alte Rechtslage Bei unbeschränkt steuerpflichtigen natürlichen Personen in Liechtenstein unterlag das gesamte liechtensteinische bewegliche und unbewegliche Vermögen der Vermögensteuer, soweit es die Freibeträge in Höhe von 70.000 CHF für Alleinstehende und 140.000 CHF für Verheiratete überschritt...