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BBK Nr. 13 vom Seite 599 Fach 4 Seite 1803

Grundsätze zur Systematisierung von Buchungstexten

von Dipl.-Kfm. Stephan von Mikusch-Buchberg, Stutensee

I. Einführung

Gem. § 238 HGB muss die Buchführung nach den GoB erfolgen, d. h. die Buchungen müssen vollständig, richtig, zeitgerecht, geordnet und verständlich sein. Außerdem schreibt § 238 HGB vor, dass die Buchführung so beschaffen sein muss, ”. . . dass sie einem sachverständigen Dritten innerhalb einer angemessenen Frist einen Überblick über die Geschäftsvorfälle . . . vermitteln kann”. Rechnungen müssen den zugrunde liegenden Geschäftsvorfall richtig angeben und sollten ihn vollständig beschreiben. Z. B. reicht allein die Angabe ”Pkw” oder ”Miete” nicht aus, um den Geschäftsvorfall vollständig und damit korrekt zu beschreiben. Die Angabe des Mietzeitraums - allgemein: der Zeitraum, auf den sich ein Geschäftsvorfall, d. h. eine Lieferung oder
Leistung bezieht - ist maßgebend für die Buchung im richtigen Geschäftsjahr und für die Frage, ob der richtige Umsatzsteuersatz angewendet wurde.

Eine Buchung muss entsprechend dem Geschäftsvorfall erfolgen, z. B. ist die Barausgabe für Porto auf die Konten ”Kasse” und ”Porto” zu buchen. Damit ist zwar der Geschäftsvorfall richtig gebucht, der Inhalt des Geschäftsvorfalls ist aus der Buchung hingegen nicht ableitbar. Die Beschreibung des G...

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