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Erleichterung der Sanierung von Unternehmen im Insolvenzverfahren
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB XAAAD-90785 Die Bundesregierung hat am den Entwurf für ein Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) verabschiedet. Darin wird ein ganzes Bündel von Maßnahmen vorgeschlagen, mit denen die Insolvenzordnung zu einem funktionsfähigen Sanierungsgesetz weiterentwickelt werden soll. Erreicht werden soll dieses Ziel durch eine stärkere Einbeziehung der Gläubiger in das Eröffnungsverfahren, zahlreiche Änderungen im Insolvenzplanverfahren und Änderung der Vorschriften über die Eigenverwaltung, die durch Einführung eines Schutzschirmverfahrens in der Eröffnungsphase bei Antragstellung wegen drohender Zahlungsunfähigkeit für den Schuldner attraktiver gemacht werden soll.
Eine ausführliche Fassung finden Sie in
Stärkere Einbeziehung der Gläubiger in das Eröffnungsverfahren
[i]Vorläufiger Gläubigerausschuss im Eröffnungsverfahren als maßgebliches Organ des VerfahrensDreh- und Angelpunkt der Reformvorschläge ist – vorausgesetzt bestimmte Schwellenwerte sind überschritten und der Geschäftsbetrieb läuft noch – die obligatorische Einrichtung eines vorläufigen Gläubigerausschusses im Eröffnungsverfahren. Dieser soll entscheidenden Einfluss die Auswahl des vorläufigen und endgültigen Insolvenzverwalters nehmen. Von einem einstimmi...