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Umsatzsteuer | Innergemeinschaftliche Lieferung bei Verbringen in ein Konsignationslager
Es ist laut ernsthaft in Betracht zu ziehen, dass das vorübergehende Verbringen von Waren, zu deren Abnahme der Kunde verpflichtet ist, in ein Konsignationslager und die anschließende, ohne weiteres Zutun des Lieferanten durch den Kunden erfolgte Entnahme aus dem Konsignationslager als einheitliche, in Deutschland nicht steuerbare innergemeinschaftliche Lieferung zu beurteilen ist. Ein Konsignationslager ist ein Warenlager eines Lieferanten, welches sich im Unternehmen seines Kunden bzw. Abnehmers befindet. Bei einem Konsignationslager bleibt der Lieferer (Konsignant) zivilrechtlicher Eigentümer der im Lager befindlichen Ware. Erst wenn der Abnehmer (Konsignatar) die Ware entnimmt, geht das Eigentum an dieser vom Konsignanten auf den Konsignatar über....BStBl 2009 II S. 552