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Einkommensteuer | Auflösung einer Ansparrücklage bei Einbringung in eine KG
Ist die Durchführung der Investition in einem Einzelunternehmen, mit der ein Finanzierungszusammenhang bestanden hat, nach dessen Einbringung in eine Personengesellschaft objektiv nicht mehr möglich, ist laut eine Ansparrücklage aufzulösen (entgegen NWB YAAAD-24673), da die beiden Betriebe selbständig und nicht als Einheit zu betrachten sind. Im vorliegenden Fall war die Durchführung der vom Kläger zum Bilanzstichtag geplanten Investitionen in seinem Einzelunternehmen im Zeitpunkt der Erstellung des Jahresabschlusses objektiv nicht mehr möglich. Denn der Kläger hatte sein Einzelunternehmen zu diesem Zeitpunkt bereits in die neue GmbH & Co. KG eingebracht. Diese Einbringung eines Einzelunternehmens in eine GmbH & Co...BStBl 1999 II S. 209