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Berufsrecht | Hinweispflicht des Steuerberaters auf Regressansprüche des Mandanten
Die Verpflichtung des Steuerberaters, den Mandanten auf eigene, Schadensersatzansprüche begründende Fehler hinzuweisen, beginnt nicht sofort, wenn der Berater die Möglichkeit erkennt, dass Schadensersatzansprüche gegen ihn selbst begründet wären. Der Hinweis muss nur so rechtzeitig erfolgen, dass der Mandant ohne Zeitdruck fachkundigen Rat einholen kann, um seine Ansprüche vor ihrer Verjährung gerichtlich geltend zu machen. Hierfür genügt i. d. R. ein Zeitraum von sechs Monaten.