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NWB Nr. 37 vom Seite 3092

Finanzämter in NRW starten bei Rentenbezügen in die zweite Phase der Prüfung

[i]Bisher: Abgleich der Rentenbezugsmitteilungen bei veranlagten RentnernSeit dem Frühjahr 2010 stehen den Bearbeitern der einzelnen Finanzämter in Nordrhein-Westfalen Rentenbezugsmitteilungen zur Auswertung zur Verfügung. Dabei wurden die Mitteilungen der Rentenversicherungsträger zunächst mit den Steuererklärungen von rund 1 Mio. Rentnern abgeglichen, die Steuererklärungen für die Jahre 2005–2009 abgegeben haben. Die Folgejahre prüfen die Finanzämter in diesen Fällen im Rahmen der laufenden Veranlagung. Ab [i]Nun: Überprüfung der Rentner, die keine Erklärung abgegeben haben September 2011 beginnt die Finanzverwaltung in NRW nun mit der Überprüfung der Rentner, die bisher keine Steuererklärung abgegeben haben. Wenn die Auswertung der Rentenbezugsmitteilung ergibt, dass gegebenenfalls Steuern zu zahlen sind, werden die Rentner aufgefordert, eine Steuererklärung abzugeben. Für die große [i]In der Regel keine Auswirkungen Mehrheit der Rentner ergeben sich keine Auswirkungen. Liegt das zu versteuernde Einkommen unter dem steuerlichen Grundfreibetrag, fällt in der Regel keine Steuer an. Wer beispielsweise nur eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezieht und keine weiteren Einkünfte hat, muss im Regelfall auch künftig keine Steuern zahlen.

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