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Gestaltung, Buchung und Bilanzierung von Wechselgeschäften
I. Wechselgeschäfte
Ein Wechsel ist eine Urkunde, für welche die Vorschriften des Wechselgesetzes Anwendung finden. Die Ausstellung und Weitergabe eines Wechsels unterliegt strengen Formvorschriften. Es handelt sich hierbei um eine schriftliche Verpflichtung zur Zahlung der in der Wechselurkunde genannten Summe an den Inhaber der Urkunde. Forderungen beinhalten immer ein gewisses Risiko. Der Schuldner könnte vermögenslos werden, es ist denkbar, daß er die Zahlung verweigert usw. Gegenüber einer normalen Forderung bietet die Wechselforderung den Vorteil, daß der Schuldner keine Einwendungen gegen deren Rechtmäßigkeit vorbringen kann. Bei Nichteinlösung drohen innerhalb kürzester Zeit Vollstreckungsmaßnahmen. Zudem verliert der Schuldner bei einem geplatzten Wechsel seine Kreditwürdigkeit. Neben dem Pluspunkt Kreditabsicherung bringt die Wechselausstellung einen weiteren entscheidenden Vorteil. Obwohl der Schuldner noch keine Zahlung geleistet hat, kann der Gläubiger einen Geldeingang verzeichnen. Dies ist möglich, wenn er den Wechsel verkauft (diskontiert).
Mit der Hingabe eines Wechsels kommt es
nicht zum Erlöschen der Verbindlichkeit.
Die Wechselverbindlichkeit tritt (r...