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Bilanzielle Abbildung von Joint Arrangements im Konzernabschluss
Änderungen durch IFRS 11
Die Neuerungen des IFRS 11 betreffen hauptsächlich Gemeinschaftsunternehmen und deren bilanzielle Abbildung im Konzernabschluss der Partnerunternehmen. Der Einbezug von Gemeinschaftsunternehmen in den Konzernabschluss der Partner darf künftig nur noch anhand der equity-Methode erfolgen.
Die Kritik an der Abschaffung des quotalen Ansatzes scheint unverständlich. Denn die Untersuchung der 30 DAX-Unternehmen zeigt: Bereits ca. 81 % aller DAX-Unternehmen – mit Joint Ventures – bilanzieren ihre Gemeinschaftsunternehmen nach der equity-Methode. Die Bedenken über fehlende Transparenz lassen sich bereits mit der Einführung ausführlicher Pflichtangaben im Anhang entkräften.
Das bisherige Wahlrecht zur Ausübung der Quotenkonsolidierung als Konsolidierungsmethode wurde zwar formell abgeschafft. Aufgrund der nicht zweifelsfreien Grenzziehung zwischen den beiden Grundformen Joint Operations (IFRS 11.15) und Joint Ventures (IFRS 11.16), die unabhängig von der rechtlichen Ausgestaltung der Zusammenarbeit sind, bleibt den Partnerunternehmen in vielen Fällen dennoch ein faktisches Wahlrecht zwischen equity-Bewertung und quotaler Einbeziehung der gemein...