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Kein Abzugsverbot für Teilwertabschreibung auf 100 %ige Auslandsbeteiligung im EU-Mitgliedstaat im Veranlagungszeitraum 2001
(1) Das Abzugsverbot für Teilwertabschreibungen bei Auslandsbeteiligungen (§ 8b Abs. 3 KStG 1999 i. d. F. des UntStFG) im Veranlagungszeitraum 2001 verstößt gegen EU-Recht und ist nicht nur bei einer Beteiligungshöhe von unter 10 %, sondern auch bei Beteiligungen von mehr als 10 % im EU-Raum und damit auch bei Alleinbeteiligungen anwendbar (Anschluss an NWB GAAAD-58330, Kurzinfo StuB 2011 S. 955, sowie das „ STEKO Industriemontage GmbH”, Slg. 2009, I-299). (2) Die Rechtsfrage, ob die bisher zu § 8b Abs. 3 KStG 1999 n. F. ergangenen Entscheidungen des BFH zur Anwendbarkeit der Norm auf Gewinnminderungen an einer ausländischen Gesellschaft im Jahr 2001 ohne Weiteres auf § 3c Abs. 2 EStG 1997 n. F. übertragen werden können, ist durch das