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Umsatzsteuer | Differenzbesteuerung nach § 25a UStG bei Veräußerung eines Pkw durch Kioskbetreiber nicht anwendbar
Die Veräußerung eines Pkw, den ein Kioskbetreiber als
Gebrauchtwagen ohne Vorsteuerabzugsberechtigung erworben und in seinem
Unternehmen betrieblich genutzt hat, unterliegt bei richtlinienkonformer
Auslegung nicht der Differenzbesteuerung nach § 25a UStG, sondern ist nach den
allgemeinen Vorschriften des UStG zu versteuern.
Nach der Legaldefinition des § 25a Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 UStG gilt als zur Anwendung der Differenzbesteuerung grundsätzlich berechtigter „ Wiederverkäufer”, wer gewerbsmäßig mit beweglichen körperlichen Gegenständen handelt oder solche Gegenstände im eigenen Namen öffentlich versteigert. Die Vorschrift ist dahin zu verstehen, dass der Unternehmer bei der konkreten Lieferung i. S. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG, die der Differenzbesteuerung unterworfen werden soll, als Wiederverkäufer gehand...