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Einkommen-/Lohnsteuer | Pauschaler Kilometersatz für Auswärtstätigkeiten bei Nutzung des eigenen Pkw als Werbungskosten
In den Finanzämtern gehen vermehrt Einsprüche ein, mit denen – in Anlehnung an die reisekostenrechtlichen Regelungen anderer Bundesländer – für durch Auswärtstätigkeit veranlasste Kosten für Fahrten mit dem eigenen Pkw ein pauschaler Kilometersatz von 0,35 €/km als Werbungskosten geltend gemacht wird.
Nach R 9.5 Abs. 1 Satz 5 LStR können Kosten für die Fahrten mit dem eigenen Pkw, die als Reisekosten zu berücksichtigen sind, ohne Einzelnachweis mit pauschalen Kilometersätzen angesetzt werden, die das BMF im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder nach der höchsten Wegstrecken- und Mitnahmeentschädigung nach dem Bundesreisekostengesetz (BRKG) festsetzt. Nach § 5 Abs. 2 BRKG beträgt die Wegstreckenentschädigung bei Nutzung eines eigenen Pkws unverändert 0,30 € (vgl. auch NWB HAAAA-76847, BStBl S. 541).
Beim BVe...