Verfassungsmäßigkeit von § 3 Abs. 1 des Bremer Vergnügungssteuergesetzes wegen Bemessung nach dem Stückzahlmaßstab
Leitsatz
1. Die in § 3 Abs. 1 des Bremer Vergnügungsteuergesetzes i.d.F. vom (a.F.) vorgesehene Anwendung des Stückzahlmaßstabs
als Bemessungsgrundlage für die Vergnügungssteuer bei Spielautomaten mit Gewinnmöglichkeit verletzt unter den Gegebenheiten
des Jahres 2006 und der Folgejahre den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG (vgl. auch , BVerfGE 123, 1 zu § 4 Abs. 1 des Hamburgischen Spielgerätesteuergesetzes).
2. Aktenzeichen des aufgrund des Vorlagebeschlusses nach Art. 100 Abs. 1 GG beim BVerfG anhängigen Normenkontrollverfahrens:
1 BvL 11/10.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): ZAAAD-90686
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Online-Dokument
FG Bremen, Beschluss v. 18.08.2010 - 2 K 19/10 (1)
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