Erlass von Säumniszuschlägen zur Umsatzsteuer 2008
Leitsatz
Das Risiko, dass eine Zahlung zu spät bewirkt wird und entspr. Säumniszuschläge verwirkt sein können, trägt der Stpfl. Das
gilt insbesondere dann, wenn er eine Zahlungsweise wählt, die mit dem Risiko der Verzögerung behaftet ist, wie z. B. bei der
Übersendung eines Schecks.
Bei Scheckhingabe oder -übersendung kommt es für die Bestimmung des Tages der Zahlungsentrichtung auf den Eingang des Schecks
bei der Finanzkasse am nächsten Werktag ein.
Bei nur sehr geringen Säumniszuschlägen (im Streitfall: € 6,50) kommt ein Erlass nicht in Betracht.
Fundstelle(n): EFG 2012 S. 205 Nr. 3 VAAAD-90683
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Online-Dokument
Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 04.07.2011 - 7 K 40/11
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