JVEG Anlage 1 (zu § 9 Absatz 1 Satz 1)
Anlage 1 (zu § 9 Absatz 1 Satz 1) [1] [2]

Teil 1


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Nr.
Sachgebietsbezeichnung
Stundensatz
(Euro)
1
Abfallstoffe einschließlich Altfahrzeuge und -geräte
115
2
Akustik, Lärmschutz
95
3
Altlasten und Bodenschutz
85
4
Bauwesen – soweit nicht Sachgebiet 14 – einschließlich technische Gebäudeausrüstung
4.1
Planung
105
4.2
handwerklich-technische Ausführung
95
4.3
Schadensfeststellung und -ursachenermittlung
105
4.4
Bauprodukte
105
4.5
Bauvertragswesen, Baubetrieb und Abrechnung von Bauleistungen
105
4.6
Geotechnik, Erd- und Grundbau
100
5
Berufskunde, Tätigkeitsanalyse und Expositionsermittlung
105
6
Betriebswirtschaft
6.1
Unternehmensbewertung, Betriebsunterbrechungs- und -verlagerungsschäden
135
6.2
Besteuerung
110
6.3
Rechnungswesen
105
6.4
Honorarabrechnungen von Steuerberatern
105
7
Bewertung von Immobilien und Rechten an Immobilien
115
8
Brandursachenermittlung
110
9
Briefmarken, Medaillen und Münzen
95
10
Einbauküchen
90
11
Elektronik, Elektro- und Informationstechnologie
11.1
Elektronik (insbesondere Mess-, Steuerungs- und Regelungselektronik)
120
11.2
Elektrotechnische Anlagen und Geräte
115
11.3
Kommunikations- und Informationstechnik
115
11.4
Informatik
125
11.5
Datenermittlung und -aufbereitung
125
12
Emissionen und Immissionen
95
13
Fahrzeugbau
100
14
Garten- und Landschaftsbau einschließlich Sportanlagenbau
90
15
Gesundheitshandwerke
85
16
Grafisches Gewerbe
115
17
Handschriften- und Dokumentenuntersuchung
105
18
Hausrat
110
19
Honorarabrechnungen von Architekten, Ingenieuren und Stadtplanern
145
20
Kältetechnik
120
21
Kraftfahrzeuge
21.1
Kraftfahrzeugschäden und -bewertung
120
21.2
Kfz-Elektronik
95
22
Kunst und Antiquitäten
85
23
Lebensmittelchemie und -technologie
135
24
Maschinen und Anlagen
24.1
Photovoltaikanlagen
110
24.2
Windkraftanlagen
120
24.3
Solarthermieanlagen
110
24.4
Maschinen und Anlagen im Übrigen
130
25
Medizintechnik und Medizinprodukte
105
26
Mieten und Pachten
115
27
Möbel und Inneneinrichtung
90
28
Musikinstrumente
80
29
Schiffe und Wassersportfahrzeuge
95
30
Schmuck, Juwelen, Perlen, Gold- und Silberwaren
85
31
Schweiß- und Fügetechnik
95
32
Spedition, Transport, Lagerwirtschaft und Ladungssicherung
90
33
Sprengtechnik
90
34
Textilien, Leder und Pelze
70
35
Tiere – Bewertung, Haltung, Tierschutz und Zucht
85
36
Ursachenermittlung und Rekonstruktion von Unfällen
36.1
bei Luftfahrzeugen
100
36.2
bei sonstigen Fahrzeugen
155
36.3
bei Arbeitsunfällen
125
36.4
im Freizeit- und Sportbereich
95
37
Verkehrsregelungs- und Verkehrsüberwachungstechnik
135
38
Vermessungs- und Katasterwesen
38.1
Vermessungstechnik
80
38.2
Vermessungs- und Katasterwesen im Übrigen
100
39
Waffen und Munition
85

Teil 2


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Honorargruppe
Gegenstand medizinischer oder psychologischer Gutachten
Stundensatz
(Euro)
M 1
Einfache gutachtliche Beurteilungen ohne Kausalitätsfeststellungen, insbesondere
1. in Gebührenrechtsfragen,
2. zur Verlängerung einer Betreuung oder zur Überprüfung eines angeordneten Einwilligungsvorbehalts nach § 1825 des Bürgerlichen Gesetzbuchs,
3. zur Minderung der Erwerbsfähigkeit nach einer Monoverletzung.
80
M 2
Beschreibende (Ist-Zustands-)Begutachtung nach standardisiertem Schema ohne Erörterung spezieller Kausalzusammenhänge mit einfacher medizinischer Verlaufsprognose und mit durchschnittlichem Schwierigkeitsgrad, insbesondere Gutachten
1. in Verfahren nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch,
2. zur Erwerbsminderung oder Berufsunfähigkeit in Verfahren nach dem Sechsten Buch Sozialgesetzbuch,
3. zu rechtsmedizinischen und toxikologischen Fragestellungen im Zusammenhang mit der Feststellung einer Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit durch Alkohol, Drogen, Medikamente oder Krankheiten,
4. zu spurenkundlichen oder rechtsmedizinischen Fragestellungen mit Befunderhebungen (z. B. bei Verletzungen und anderen Unfallfolgen),
5. zu einfachen Fragestellungen zur Schuldfähigkeit ohne besondere Schwierigkeiten der Persönlichkeitsdiagnostik,
6. zur Einrichtung oder Aufhebung einer Betreuung oder zur Anordnung oder Aufhebung eines Einwilligungsvorbehalts nach § 1825 des Bürgerlichen Gesetzbuchs,
7. zu Unterhaltsstreitigkeiten aufgrund einer Erwerbsminderung oder Berufsunfähigkeit,
8. zu neurologisch-psychologischen Fragestellungen in Verfahren nach der Fahrerlaubnis-Verordnung,
9. zur Haft-, Verhandlungs- oder Vernehmungsfähigkeit.
90
M 3
Gutachten mit hohem Schwierigkeitsgrad (Begutachtungen spezieller Kausalzusammenhänge und/oder differenzialdiagnostischer Probleme und/oder Beurteilung der Prognose und/oder Beurteilung strittiger Kausalitätsfragen), insbesondere Gutachten
1. zum Kausalzusammenhang bei problematischen Verletzungsfolgen,
2. zu ärztlichen Behandlungsfehlern,
3. in Verfahren nach dem sozialen Entschädigungsrecht,
4. zur Schuldfähigkeit bei Schwierigkeiten der Persönlichkeitsdiagnostik,
5. in Verfahren zur Anordnung einer Maßregel der Besserung und Sicherung (in Verfahren zur Entziehung der Fahrerlaubnis zu neurologisch/psychologischen Fragestellungen),
6. zur Kriminalprognose,
7. zur Glaubhaftigkeit oder Aussagetüchtigkeit,
8. zur Widerstandsfähigkeit,
9. in Verfahren nach den §§ 3, 10, 17 und 105 des Jugendgerichtsgesetzes,
10. in Unterbringungsverfahren, 11. zur Fortdauer der Unterbringung im Maßregelvollzug über zehn Jahre hinaus,
12. zur Anordnung der Sicherungsverwahrung oder zur Prognose von Untergebrachten in der Sicherungsverwahrung,
13. in Verfahren nach den §§ 1829 und 1830 des Bürgerlichen Gesetzbuchs,
14. in Verfahren nach dem Transplantationsgesetz,
15. in Verfahren zur Regelung von Sorge- oder Umgangsrechten,
16. zu Fragestellungen der Hilfe zur Erziehung,
17. zur Geschäfts-, Testier- oder Prozessfähigkeit,
18. in Aufenthalts- oder Asylangelegenheiten,
19. zur persönlichen Eignung nach § 6 des Waffengesetzes,
20. zur Anerkennung von Berufskrankheiten, Arbeitsunfällen, zu den daraus folgenden Gesundheitsschäden und zur Minderung der Erwerbsfähigkeit nach dem Siebten Buch Sozialgesetzbuch,
21. zu rechtsmedizinischen, toxikologischen oder spurenkundlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit einer abschließenden Todesursachenklärung, mit ärztlichen Behandlungsfehlern oder mit einer Beurteilung der Schuldfähigkeit,
22. in Verfahren nach dem Transsexuellengesetz.
120

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
LAAAD-90669

1Anm. d. Red.: Anlage 1 i. d. F. des Gesetzes v. (BGBl I S. 882) mit Wirkung v. und (BGBl I S. 2154) mit Wirkung v. .

2Anm. d. Red.: Gemäß Art. 10 i. V. mit Art. 13 Abs. 1 Gesetz v. (BGBl 2024 I Nr. 206) wird die Anlage 1 mit Wirkung v. wie folgt geändert:
1. In Nummer 21 wird das Komma am Ende durch einen Punkt ersetzt.
2. Nummer 22 wird aufgehoben.