Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
FG München Urteil v. - 13 K 2710/08

Gesetze: AO § 314, AO § 319, ZPO § 850b Abs. 1 Nr. 4, ZPO § 850 Abs. 3b, ZPO § 851c Abs. 1, FGO § 100 Abs. 1 S. 4

Pfändungsschutz bei der Pfändung einer Lebensversicherung mit Gewinnbeteiligung und Rentenwahlrecht

Leitsatz

1. Wird die gepfändete Forderung bereits während des außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahrens eingezogen, tritt die Erledigung vor Erhebung der Anfechtungsklage ein. In diesem Fall kann mit der Fortsetzungsfeststellungsklage die Feststellung der Rechtswidrigkeit des erledigten Verwaltungsakts begehrt werden.

2. Wird der Verstoß gegen eines der Pfändungsverbote für Lebensversicherungen substantiiert dargelegt, begründet dies regelmäßig das Feststellungsinteresse.

3. Alleingesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH sind vollstreckungsrechtlich als Selbstständige zu behandeln und genießen nicht den Pfändungsschutz für Arbeitnehmereinkommen gem. § 850 Abs. 3 Buchst. b ZPO.

4. Der Pfändungsschutz bei der Forderungspfändung erfasst grundsätzlich lediglich das Arbeitseinkommen und bestimmte gleichgestellte fortlaufende Bezüge des Vollstreckungsschuldners, nicht aber auch Einkommen u.a. aus Kapitalvermögen.

5. Pfändungsschutz nach § 851c Abs. 1 ZPO besteht grundsätzlich nur dann, wenn die genannten Voraussetzungen kumulativ im Zeitpunkt der Pfändung vorliegen. Dieses Erfordernis schließt die Kapitallebensversicherung mit Einmalzahlung im Erlebensfall aus dem Pfändungsschutz aus.

Tatbestand

Fundstelle(n):
ZAAAD-90660

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

FG München, Urteil v. 01.03.2011 - 13 K 2710/08

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen