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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 12 K 127/10 EFG 2011 S. 1886 Nr. 21

Gesetze: EStG § 33

Steuerpflichtiger mit Multiple Sklerose – kein Abzug als außergewöhnliche Belastung für Nahrungsergänzungsmittel

Leitsatz

  1. Zu den Voraussetzungen des § 33 Abs. 1 EStG.

  2. Ähnlich den Kosten, die durch eine Diätverpflegung entstehen, können auch Aufwendungen für Nahrungsergänzungsmittel nicht als agB abgezogen werden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2011 S. 1886 Nr. 21
VAAAD-90644

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 10.05.2011 - 12 K 127/10

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