Steuerfreiheit und Pauschalierungsmöglichkeiten bei der Gewährung von Zusatzleistungen durch den Arbeitgeber
Leitsatz
Für die Anwendung der Freigrenze des § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG kommt es allein darauf an, ob der ArbG Barlohn oder Sachlohn
zuwendet.
Die gesetzlichen Regelungen für Internetpauschale, Fahrtkosten und Kindergartenzuschüsse setzen voraus, dass die Leistungen
„zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn” gezahlt werden.
Eine jährliche Bestätigung des ArbN über die Verwendung monatlich vom ArbG ausgezahlter Erholungsbeihilfen reicht für eine
Pauschalversteuerung nicht aus.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): NWB-Eilnachricht Nr. 38/2011 S. 3172 StuB-Bilanzreport Nr. 6/2012 S. 242 LAAAD-90643
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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 16.06.2011 - 11 K 81/10
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