Bestimmung der Einkunftsart bei Vermietung in einem Ferienpark - Verlustanerkennung
Leitsatz
1) Vermietet ein Wohnungseigentümer nur eine Ferienwohnung unter Einschaltung einer gewerblichen Vermittlungsfirma, an die
er hohe Vermittlungsprovisionen zahlt, und sind die Mietzeiten überwiegend länger als 4 Tage, werden keine gewerblichen Einkünfte,
sondern solche aus Vermietung und Verpachtung bezogen.
2) Wird die Wohnung ausschließlich an wechselnde Feriengäste vermietet und die ortsübliche Vermietungszeit von Ferienwohnungen
nicht erheblich unterschritten, ist auf eine Periode von 30 Jahren gesehen von einer Einkünfteerzielungsabsicht auch dann
auszugehen, wenn die ersten 10 Jahre lang kein Totalüberschuss, sondern ein Verlust entstanden ist.
3) Hiervon ist jedenfalls dann auszugehen, wenn der Wohnungseigentümer sich eine Zeit der Eigennutzung lediglich für die Zeiten
außerhalb der Saison vorbehalten hat.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2011 S. 1882 Nr. 21 KÖSDI 2011 S. 17690 Nr. 12 BAAAD-90642
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