Das Einführungsprojekt zur E-Bilanz
Konzepte und Optionen der betrieblichen Projektdurchführung
Die elektronische Übermittlung von Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen nach § 5b EStG ab dem Wirtschaftsjahr 2012 bzw. spätestens 2013 erfordert von den bilanzierenden Unternehmen ein entsprechendes Umsetzungsprojekt. Aufbauend auf den Ergebnissen der Analyse der betrieblichen Ausgangsbedingungen ist ein auf die Gegebenheiten zugeschnittenes Lösungsmodell zu konzipieren. Insbesondere die Unternehmensgröße und der damit verbundene Komplexitätsgrad bedingen unterschiedliche Vorgehensweisen. Neben den Anpassungen der Kontenpläne werden umfangreiche Veränderungen des Buchhaltungs- bzw. ERP-Systems notwendig werden. Herrfurth zeigt ab S. 658 Aspekte und Handlungsoptionen auf.
Schuldübernahmen und Schuldfreistellungen bei Erwerb eines Betriebs
Übernimmt der Erwerber eines Betriebs Verbindlichkeiten des Veräußerers oder stellt er diesen von den Verbindlichkeiten frei, sind die steuerlichen Folgen sowohl beim Veräußerer als auch beim Erwerber problematisch, wenn die Verbindlichkeit bilanzsteuerrechtlichen Ansatz- oder Bewertungsvorbehalten unterliegt, wie z. B. ein Passivierungsverbot oder ein Abzinsungsgebot. Mit Schreiben vom hat das BMF Stellung zur Bilanzierung beim Erwerber sowie zu den steuerlichen Folgen beim Veräußerer genommen. Rätke erläutert ab S. 650 das BMF-Schreiben und nimmt zu den Aussagen des BMF kritisch Stellung.
BilMoG: Ausschüttungspolitik und Ergebnisabführung der Unternehmen
Mit dem BilMoG verändert sich das Bilanzbild im Einzel- und Konzernabschluss nach HGB. Mit Blick auf Zahlungskonsequenzen, die sich bspw. in einer nunmehr – durch § 268 Abs. 8 HGB – nur noch eingeschränkt möglichen Ausschüttung oder schwierigeren (Re-)Finanzierung offenbaren, sind die einzelnen BilMoG-Effekte genau zu identifizieren. Die Ausschüttungspolitik der Unternehmen ist für viele Anteilseigner von entscheidender Bedeutung; oftmals stehen hohe Ausschüttungen im Interesse der Anteilseigner. Die Gläubiger verfolgen häufig hingegen das Ziel einer restriktiven Ausschüttungspolitik. Das BilMoG lässt auch diesen Punkt nicht unberührt und verändert das Ausschüttungspotenzial in vielerlei Hinsicht, wie Zwirner ab S. 643 aufzeigt. Neben die allgemeinen Änderungen tritt die Problematik einer zutreffenden (innerkonzernlichen) Ausschüttung bzw. Abführung bei Vorliegen von Ergebnisabführungsverträgen.
Beste Grüße
Patrick Zugehör
Fundstelle(n):
StuB 17/2011 Seite 1
NWB SAAAD-90632