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Steuerfreiheit von Sanierungsgewinnen nach dem Wegfall des § 3 Nr. 66 EStG
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB IAAAD-90430 Nach dem Wegfall des § 3 Nr. 66 EStG a. F. hat es der Gesetzgeber bisher nicht geschafft, einheitliche gesetzliche Rahmenbedingungen für die Steuerfreiheit von Sanierungsgewinnen zu schaffen. Mit dem (BStBl 2003 I S. 240) hat die Finanzverwaltung versucht, im Erlasswege zumindest für den Unternehmensbereich diese Lücke auf dem Billigkeitsweg nach einheitlichen Gesichtspunkten zu schließen. Die steuerlichen Voraussetzungen für den begünstigten Sanierungsgewinn sind im BMF-Schreiben und in der einschlägigen (gerade auch aktuellen) Rechtsprechung zum alten § 3 Nr. 66 EStG a. F. größtenteils dargestellt. Neben den steuerlichen Anforderungen gilt es aber auch betriebswirtschaftliche Kriterien für die Anerkennung eines steuerfreien Sanierungsgewinns zu erfüllen.
Eine ausführliche Fassung finden Sie in
Voraussetzungen für einen begünstigten Sanierungsgewinn
Durch das wurde im Billigkeitswege die Steuerfreiheit von Sanierungsgewinnen geregelt. Formelle Voraussetzung dafür ist ein [i]Antrag des Steuerpflichtigenentsprechender Antrag des Steuerpflichtigen. Als weitere spezielle Voraussetzungen müssen kumulativ vorliegen:
[i]SanierungsbedürftigkeitDie Sanierungsbedürftigkeit ...