Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Umsatzsteuer | Inanspruchnahme wegen unberechtigten Steuerausweises
Das ist in folgenden Leitsätzen zusammengefasst: (1) Die Inanspruchnahme der in einer Rechnung als Aussteller bezeichneten Person nach § 14 Abs. 3 Satz 2 UStG setzt voraus, dass diese an der Erstellung der Urkunde mitgewirkt hat. Die Grundsätze der Stellvertretung, zu denen auch die Grundsätze der Anscheins- und Duldungsvollmacht gehören, sind dabei zu berücksichtigen (Fortführung von , BStBl 1993 II S. 357). (2) Dies gilt auch, wenn jemand in seinem eigenen Namen ein Gewerbe im Interesse eines Dritten, der es tatsächlich betreibt, anmeldet (insoweit Aufgabe von NWB RAAAA-62520).
Die selbst nicht geschäftlich tätige Klägerin hatte sich von Dritten überreden lassen, ein Verlagsunternehmen als Gewerbe anzumelden. Unter ihrem Namen stellte...