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EuGH 28.07.2011 C-350/10, NWB 36/2011 S. 3003

Umsatzsteuer | Keine Umsatzsteuerfreiheit für Swift-Dienste

Nach dem sind im Zahlungsverkehr und bei der Abwicklung von Wertpapiergeschäften zwischen Kreditinstituten in Anspruch genommene Swift-Dienste nicht von der Mehrwertsteuer befreit. Dienste der SWIFT SC (Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication) stellen Dienstleistungen der elektronischen Nachrichtenübermittlung für Finanzinstitute dar. Um als von der Steuer befreite Umsätze i. S. des Art. 13 Teil B Buchst. d Nr. 3 und 5 der 6. EG-RL (entspricht Art. 135 Abs. 1 Buchst. d und f MwStSystRL; § 4 Nr. 8 Buchst. d und e UStG) qualifiziert zu werden, müssen geleistete Dienste ein im Großen und Ganzen eigenständiges Ganzes sein, das die spezifischen und wesentlichen Funktionen einer in diesen Nummern beschriebenen Dienstleistung erfüllt. In Bezug auf die Umsätze i. S. von Art. 13 Teil B Buchst. d Nr. 3 und 5 der 6. EG-RL müssen die erbrachten Dienstleistungen ein...

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