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Lohnsteuer | Werbungskosten bei umgewidmeten Arbeitsmitteln
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Arbeitsmittel eines Arbeitnehmers mit einer mehrjährigen Nutzungsdauer können nicht bereits im Jahr der Anschaffung voll als Werbungskosten abgesetzt werden, sondern nur in Höhe der AfA, da die Vorschrift des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7 EStG der Nr. 6 im Rang vorgeht. (2) Ein sofortiger Abzug der Arbeitsmittel als Werbungskosten ist nur dann zulässig, wenn die Aufwendungen für das einzelne Wirtschaftsgut 410 € nicht übersteigen (§ 6 Abs. 2 Satz 1 EStG). (3) Bei einer Umwidmung des Wirtschaftsguts nach einer vorherigen privaten Nutzung sind die Anschaffungskosten der betreffenden Wirtschaftsgüter auf die Gesamtnutzungsdauer einschließlich der Zeit vor der Umwidmung zu verteilen. Als AfA in Form von Werbungskosten ist nur der Teil der Anschaffungskosten abziehbar,...