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Gewerbesteuer | Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes
Ist in einem an eine Personengesellschaft gerichteten bestandskräftigen Verlustfeststellungsbescheid i. S. von § 10a GewStG der Fehlbetrag nicht um den Anteil eines ausgeschiedenen Mitunternehmers gekürzt worden, steht nach dem der anteilige Fehlbetrag den zum Feststellungszeitpunkt tatsächlich beteiligten Mitunternehmern entsprechend ihrer [i]Schöneborn, NWB 5/2011 S. 366Beteiligungsquote zur Verrechnung mit deren künftigen Erträgen zur Verfügung.