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BFH 07.12.2010 IX R 14/10, BBK 17/2011 S. 800

Bilanzierung | Abriss und Neuerrichtung eines Gebäudeteils führen zu Herstellungskosten

Der Abriss und die Neuerrichtung eines Gebäudeteils, der hinsichtlich seiner Funktion und seiner Größe bedeutsam ist, führen zu Herstellungskosten im Sinne von § 255 Abs. 2 HGB. Dabei kommt es nach dem BFH nicht darauf an,

  • ob der Gebäudeteil lediglich wegen der veränderten Wohn- oder Nutzungsbedürfnisse der Eigentümer neu erstellt wurde,

  • ob der Anbau dem persönlichen Geschmack der Gebäudenutzer angepasst werden sollte oder

  • ob der Abbruch wegen verdeckter Mängel erforderlich wurde.

Praxishinweis:

[i]Gesonderte Prüfung je Gebäudeteil bei verschiedenen NutzungsartenOb eine Baumaßnahme zu Herstellungskosten im Sinne von § 255 Abs. 2 HGB führt, ist für jedes einzelne Gebäudeteil gesondert zu prüfen, wenn die einzelnen Gebäudeteile in verschiedenen Nutzungs- und Funktionszusammenhängen stehen, also z. B. unterschiedlich genutzt werden oder baulich nic...

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