Grundsätzlich keine Bereicherung des Zwischenerwerbers bei Kettenschenkungen
Leitsatz
1. Ein zwischengeschalteter Dritter, der den geschenkten Gegenstand sogleich weiterschenkt, ist schenkungsteuerrechtlich grundsätzlich
nicht bereichert.
2. Die Ausrichtung des Erbschafts- und Schenkungsteuerrechts auf das Zivilrecht schließt es nicht aus, dass zivilrechtlich
zwei unentgeltliche Zuwendungen vorliegen, schenkungsteuerrechtlich aber der Zwischenerwerb unbeachtlich ist, weil der zwischengeschaltete
Dritte schenkungsteuerrechtlich nicht bereichert ist.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2012 S. 8 Nr. 25 DStRE 2012 S. 1008 Nr. 16 EFG 2011 S. 1816 Nr. 20 ErbBstg 2012 S. 240 Nr. 10 NWB-Eilnachricht Nr. 36/2011 S. 3005 Ubg 2012 S. 646 Nr. 9 YAAAD-90053
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