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Vorsorgevollmachten von Berufsträgern im Innenverhältnis
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB CAAAD-89960 Das Potenzial der Vorsorgevollmacht als Gestaltungsmittel reicht über den Bereich der privaten (vermögensrechtlichen und persönlichen) Angelegenheiten hinaus. Steuerberater können sich des Instruments der berufsbezogenen Vorsorgevollmacht bedienen, um Krisenfälle (Unfall, Krankheit, Altersdemenz etc.) selbstbestimmt in den Griff zu bekommen. Ein Bedürfnis zur Erteilung einer Vorsorgevollmacht besteht grds. nur bei Steuerberatern mit Leitungsfunktion. Sie kann die Bestellung eines Betreuers im Bedarfsfall entbehrlich machen.
Eine ausführliche Fassung finden Sie in
Gestaltung der Steuerberater-Vorsorgevollmacht
[i]Berufsrechtlich ist medizinisches Gutachten notwendigBei der Gestaltung einer Steuerberater-Vorsorgevollmacht sind berufsrechtliche Vorschriften zu berücksichtigen. Erkrankt ein Steuerberater ernsthaft, gibt die zuständige Steuerberaterkammer ihm schriftlich auf, ein ärztliches Gutachten über seinen Gesundheitszustand einzuholen, soweit dies für die Entscheidung über den Widerruf der Steuerberaterbestellung erforderlich ist (§ 46 Abs. 2 Nr. 7 StBerG). In aller Regel nimmt dies länger als einen Monat in Anspruch, so dass für den Steuerberater ein allgemeiner Vertreter die Praxistätigkeit übernimmt (§§