Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Rückverkaufsoptionen im Kfz-Handel
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB IAAAD-89945 Am verblüffte der BFH Autohändler und Berater gleichermaßen mit der Veröffentlichung des Urteils v. - IV R 52/04 (BStBl 2009 II S. 705). Darin stellte der BFH erstmals fest, dass für vom Kraftfahrzeughändler übernommene Verpflichtungen, an Leasinggesellschaften oder Autovermietungen verkaufte Fahrzeuge nach Ablauf der Leasing- oder Mindestvertragslaufzeit zu einem verbindlich festgelegten Preis zurückzukaufen, eine Verbindlichkeit in Höhe des dafür vereinnahmten Entgelts auszuweisen ist. Obwohl die Finanzverwaltung das Urteil mit einem Nichtanwendungserlass belegte ( BStBl 2009 I S. 890), bestätigte der BFH erneut obige Rechtsprechung mit Urteil v. - I R 83/09 NWB KAAAD-61764. Diese Rechtsprechung bedeutete einen tiefgreifenden Umbruch im bilanziellen Denken der Kraftfahrzeughändler und muss auch im Bereich der Vermittlung von Kraftfahrzeugen sowie der Gewährung von verbrieften Rückgaberechten bei Schlussratenfinanzierung beachtet werden.
Eine ausführliche Fassung finden Sie in
Übertragbarkeit der Rechtsprechung auf Kfz-Vermittler
[i]Rückverkaufsoptionen sind auch im Vermittlungsgeschäft als Verbindlichkeit auszuweisenObwohl Kfz-Vermittler (B-Händler) Fahrzeugverkäufe nur vermitteln, gewährt der B-Händler oft die Rückverka...