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Steuerrechtliche Beurteilung des Direktverbrauchs von selbst erzeugtem Strom
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB CAAAD-89947 Der Anteil der Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen ist innerhalb der letzten Jahre von 4,7 % in 1998 auf 16,4 % in 2009 gestiegen. Dieser starke Anstieg ist insbesondere auf die staatliche Förderung einer solchen Stromerzeugung zurückzuführen. Seit dem wird auch die Möglichkeit, den erzeugten Strom in unmittelbarer Nähe zur Anlage selbst zu verbrauchen (sog. Direktverbrauch), staatlich gefördert, was aufgrund stetig steigender Strompreise positive Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit einer Stromerzeugungsanlage hat.
Eine ausführliche Fassung finden Sie in
Ertragsteuerrechtliche Würdigung
[i]Einkünfte aus GewerbebetriebUnabhängig von seiner sonstigen Tätigkeit erzielt der Anlagenbetreiber durch den Betrieb der Stromerzeugungsanlage Einnahmen aus einer gewerblichen Tätigkeit i. S. des § 15 Abs. 2 EStG. Zu den Betriebseinnahmen gehören insbesondere auch die verminderte Vergütung nach § 33 Abs. 2 EEG bzw. der Zuschlag nach § 4 Abs. 3a KWKG für den im Rahmen des Direktverbrauchs selbst genutzten Strom ( NWB GAAAD-59101). [i]Wird der dezentral verbrauchte Strom für private Zwecke verwendet, liegt eine mit dem Teilwert zu bewertende Entnahme vorDarüber hinaus hat der Betreiber für im Rahmen des Direktverbrauchs für private Zwecke genutzten Strom eine Entnahme i. S. von § 4 Abs. 1 Satz 2 EStG zu erfass...