Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Grunderwerbsteuer | Zeitpunkt der Verwirklichung
Durch das Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer vom wurde der Grunderwerbsteuersatz in Nordrhein-Westfalen von 3,5 % auf 5 % erhöht (vgl. § 1 des Gesetzes). Diese Erhöhung gilt für alle Erwerbsvorgänge, die nach dem verwirklicht werden (vgl. § 1 Abs. 2 i. V. mit § 2 des Gesetzes). Die OFD Münster erläutert in der Verfügung v. und der Anlage hierzu, wann ein Erwerbsvorgang unter Beachtung der Umstände des Einzelfalls verwirklicht worden ist. Nach ständiger Rechtsprechung des BFH ist ein grunderwerbsteuerlicher Erwerbsvorgang i. S. von § 1 GrEStG verwirklicht, wenn das auf einen Erwerbsvorgang abzielende Wollen in rechtsgeschäftliche Erklärungen umgesetzt worden ist, wenn also die Vertragspartner im Verhältnis zueinander gebunden sind, und zw...BStBl 1996 II S. 162BStBl 2006 II S. 604