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FinMin NRW 04.07.2011 S 7170 - 26 - VA 4, NWB 35/2011 S. 2924

Umsatzsteuer | Abgrenzung von Heilbehandlungen und Wellnessmaßnahmen

Nach dem gilt für Massageleistungen, für die die Patienten die Kosten selbst tragen, durch Physiotherapeuten oder staatlich geprüfte Masseure im Anschluss bzw. Nachgang einer ärztlichen Diagnose Folgendes: (1) Nach § 4 Nr. 14 Buchst. a Satz 1 UStG sind u. a. Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin steuerfrei, die im Rahmen der Ausübung der Tätigkeit als Physiotherapeut oder einer ähnlichen heilberuflichen Tätigkeit durchgeführt werden. Heilberufliche Leistungen sind nur steuerfrei, wenn bei der Tätigkeit ein therapeutisches Ziel im Vordergrund steht (vgl. Abschn. 4.14.4 Abs. 4 UStAE). Leistungen zur Prävention und Selbsthilfe i. S. des § 20 SGB V, die keinen unmittelbaren Krankheitsbezug haben, sind keine Heilbehandlungen (vgl. Abschn. 4.14.4 Abs. 5 Nr. 10 UStAE). Auch Massageleistungen, die von einem Physiotherapeuten ohne vorherige ärzt...

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