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Umsatzsteuer | Vorsteuerabzug aus innergemeinschaftlichen Erwerben
Ein Vorsteuerabzug kommt nicht in Betracht, wenn der Erwerber die Steuer schuldet, weil er gegenüber dem Lieferer eine ihm von einem anderen Mitgliedstaat als dem, in dem sich der erworbene Gegenstand am Ende der Beförderung oder Versendung befindet, erteilte USt-IdNr. verwendet und der innergemeinschaftliche Erwerb deshalb im Gebiet dieses Mitgliedstaats als bewirkt gilt ( IV D 2 – S 7300-b/09/10001 NWB QAAAD-86756).
Der innergemeinschaftliche Erwerb wird grds. auf dem Gebiet des Mitgliedstaats bewirkt, in dem sich der Gegenstand am Ende der Beförderung oder Versendung befindet (§ 3d Satz 1 UStG). Verwendet der Erwerber gegenüber dem Lieferer jedoch eine ihm von einem anderen Mit S. 638gliedstaat erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.)...