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Ansparrücklage nach Realteilung einer GbR
Der Sonderbetriebsausgabenabzug nach § 7g Abs. 6 EStG 2002 ist für das Sonderbetriebsvermögen eines Mitunternehmers auch dann zuzulassen, wenn sich die beabsichtigte Investition erst künftig im Betriebsvermögen eines nach der Realteilung einer GbR fortgeführten Einzelunternehmens niederschlagen kann, sofern der Einzelunternehmer – hier ein Rechtsanwalt – seine bisher im Rahmen der Mitunternehmerschaft erbrachte unternehmerische Tätigkeit unter Einsatz seines früheren Sonderbetriebsvermögens unverändert fortführt (Bezug: § 7g Abs. 3 und 6, § 16 Abs. 3 Satz 2 EStG 2002).
Im Urteilsfall wurde eine Rechtsanwaltssozietät in der Rechtsform einer GbR zum real geteilt. Der Mandantenstamm ging zu gleichen Teilen auf die beiden beteiligten Rechtsanwälte über. Mobiliar und Fachliteratur wurden...