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Nachholung einer Verlustfeststellung nach Eintritt der Festsetzungsverjährung für die potenziellen Verlustabzugsjahre unzulässig
Ein verbleibender Verlustabzug kann nach Ablauf der Feststellungsfrist nicht mehr gesondert festgestellt werden, wenn der Stpfl. in den bereits festsetzungsverjährten Veranlagungszeiträumen, in die der Verlust nach § 10d Abs. 2 EStG hätte vorgetragen werden müssen, über zur Verlustkompensation ausreichende Gesamtbeträge der Einkünfte verfügt (Bezug: § 10d Abs. 1 und 2 EStG 2002).
Nach § 181 Abs. 5 AO kann eine geson-derte Verlustfeststellung auch nach Ablauf der für sie geltenden Feststellungsfrist insoweit erfolgen, als sie für Steuerfestsetzungen von Bedeutung ist, für welche die Festsetzungsfrist noch nicht abgelaufen ist. Ist aber die Festsetzungsfrist für die Steuerfestsetzungen, in denen die festzustellenden Verluste sich bei normalem Verlauf ausgewirkt hätten, ebenfalls bereits abgelaufen, kann die ...