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Rückstellungen für Pensionszusagen
Bei Eintritt einer finanziellen Krise einer Kapitalgesellschaft wird häufig durch den Gesellschafter-Geschäftsführer ganz oder teilweise auf eine bestehende Pensionsanwartschaft verzichtet. Im Fall einer gesellschaftsrechtlichen Veranlassung des Verzichts auf die Pensionszusage ist bei dem Gesellschafter-Geschäftsführer ein steuerlicher Zufluss des werthaltigen Teils der erdienten Anwartschaft sowie die Leistung einer verdeckten Einlage in entsprechender Höhe in die Kapitalgesellschaft anzunehmen. Die Kapitalgesellschaft hat als Wert der Einlage den tatsächlichen Wert der Forderung, nicht ihren Nennbetrag und auch nicht den als Verbindlichkeit passivierten Betrag anzusetzen (vgl. NWB HAAAA-96167, BStBl 1998 II S. 307).
Die beteiligten Parteien sind b...