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StuB Nr. 16 vom Seite 610

Übertragung von Wirtschaftsgütern des Privatvermögens in das betriebliche Gesamthandsvermögen einer Personengesellschaft

Anmerkungen zum

Dr. Kai Tiede

Das zu der problematischen Abgrenzung zwischen Einlage und Einbringung von Einzelwirtschaftsgütern in das betriebliche Gesamthandsvermögen von Personengesellschaften Stellung genommen. Anlass waren Entscheidungen des BFH, die hinsichtlich des gesamthänderisch gebundenen Rücklagekontos im Widerspruch zu den bisherigen BMF-Schreiben standen. Die Unklarheiten sind aber auch mit dem neuen Schreiben nicht vollständig beseitigt.

IV C 6 – S 2178/09/10001 NWB MAAAD-87161

Kernfragen
  • Wie äußert sich das BMF zu der Frage, ob bei einer teilweisen Buchung auf einem gesamthänderisch gebundenen Rücklagekonto von einer teilentgeltlichen Übertragung ausgegangen werden kann?

  • Wie ist die ausschließliche Buchung auf einem gesamthänderisch gebundenen Rücklagekonto zu werten?

  • Inwieweit steht dies in Widerspruch zur BFH-Rechtsprechung?

I. Abgrenzung von Einlage und Einbringung

Während die Überführung von Wirtschaftsgütern des Privatvermögens in das Betriebsvermögen eines Einzelunternehmers stets als Einlage gem. § 4 Abs. 1 Satz 8 EStG anzusehen und mit dem Teilwert zu bewerten ist (§ 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG), gilt dies nach der Rechtsprechung des BFH , der si...

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Übertragung von Wirtschaftsgütern des Privatvermögens in das betriebliche Gesamthandsvermögen einer Personengesellschaft

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