Aufwendungen für jeweils wöchentliche Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung keine Werbungskosten
Leitsatz
Im Hinblick auf § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 6 EStG kann für Aufwendungen, die durch einmal wöchentliche, mit einem vom Arbeitgeber
überlassenen Fahrzeug im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung unternommene Familienheimfahrten entstehen, kein Werbungskostenabzug
vorgenommen werden. Die Vorschrift korrespondiert mit § 8 Abs. 2 Satz 5 2. Halbsatz EStG. Aus Vereinfachungsgründen hat der
Gesetzgeber hier einerseits auf den die Zurechnung von Einnahmen verzichtet, andererseits auch einen Werbungskostenabzug ausgeschlossen.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): DStZ 2011 S. 737 Nr. 20 EFG 2011 S. 1871 Nr. 21 NWB-Eilnachricht Nr. 36/2011 S. 3002 IAAAD-89504
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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Urteil v. 29.09.2010 - 5 K 117/10
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