Tabaksteuerrecht: Tabaksteuerentstehung nach § 19 TabStG
Leitsatz
1. Der Begriff "freier Verkehr" in § 19 S. 1 TabStG ist tabaksteuerrechtlich zu verstehen, wobei nach Art. 6 Abs. 1 S. 2 lit.
c) der Richtlinie 92/12/EWG auch die unrechtmäßige Einfuhr verbrauchsteuerpflichtiger Waren die Überführung in den steuerrechtlich
freien Verkehr bewirkt.
2. Der Begriff "Empfänger" im Sinne von § 19 S. 2 TabStG ist unter Berücksichtigung von Art. 9 Abs. 1 RL 92/12/EWG richtlinienkonform
dahin auszulegen, dass für die Steuerschuldnerschaft allein auf die Besitzerlangung abzustellen und nicht zu fragen ist, ob
das Verbringen zum Zeitpunkt der Besitzerlangung bereits beendet war (vgl. )
3. Die Revision wurde zugelassen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
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