Veräußerung eines Gesellschaftsanteils durch den Nachlasspfleger innerhalb der fünfjährigen Sperrfrist
Leitsatz
Der Wegfall des Freibetrages und des verminderten Wertansatzes gemäß § 13 a Abs. 5 ErbStG tritt unabhängig davon ein, aus
welchen Gründen das begünstigt erworbene Betriebsvermögen bzw. der Geschäftsanteil veräußert oder der Betrieb aufgegeben wurde.
Eine Beschränkung des Anwendungsbereichs dieser Vorschrift durch eine teleologische Reduktion auf Fälle der freiwilligen
Veräußerung oder Betriebsaufgabe durch den Erwerber ist nicht geboten.
Die Veräußerung von Geschäftsanteilen einer zum Nachlass gehörenden GmbH u. Co KG durch den Nachlasspfleger ist eine schädliche
Verfügung über den Geschäftsanteil i.S.d. § 13a Abs. 5 ErbStG, die sich die Erben zurechnen lassen müssen.
Fundstelle(n): GmbH-StB 2012 S. 7 Nr. 1 GmbHR 2011 S. 1118 Nr. 20 XAAAD-89470
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Hessisches Finanzgericht, Urteil v. 24.05.2011 - 1 K 3157/09
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