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IWB 16/2011 S. 589

Ungarn | Steuervergünstigungen für REITS eingeführt

[i]Grundstückskäufe und -verkäufe von REITS werden nur pauschal mit 2 % besteuertDas ungarische Parlament hat das Gesetz zur Einführung von Real Estate Investment Trusts (REITs) mit Wirkung zum 27.7.2011 abschließend beschlossen. Unter bestimmten Voraussetzungen sind damit nun REITs in Ungarn steuerlich zugelassen und von der Körperschaftsteuer befreit. Von den Gewinnen müssen aber mindestens 90 % an die Anteilseigner ausgeschüttet und von diesen versteuert werden. Grundstückskäufe und -verkäufe von REITS werden nur pauschal mit 2 % besteuert.

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