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Einkommensteuer; | steuerfreie Einnahmen als Erhöhung des Ausgleichsvolumens (§ 15a EStG)
Nach dem Ergebnis von Erörterungen der obersten FinBeh des Bundes und der Länder (hier: ) gilt für die Behandlung aller steuerfreien Einnahmen - z. B. InvZ, Zuschüsse, Einnahmen i. S. des § 3 Nr. 40 EStG (beim Halbeinkünfteverfahren), nach DBA steuerfreie Einkünfte - in Bezug auf § 15a EStG Folgendes: Steuerfreie Einnahmen sind handelsrechtlich als Teil des Betriebsergebnisses und nicht als Einlage zu behandeln. Sie erhöhen wegen der Vermögensmehrung zum Ende des Wj das steuerliche Kapitalkonto und damit das Verlustausgleichsvolumen aufgrund Kapital. Die übersteigende Außenhaftung und damit das Ausgleichsvolumen aufgrund von Haftung i. S. des § 15a Abs. 1 Satz 2 EStG wird durch sie nicht gemindert. Bei einer Rückzahlung der steuerfreien Einnahmen muss das zusätzlich geschaffene Au...