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Ehrenamtliche Tätigkeit und Umsatzsteuerbefreiung
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB ZAAAD-89076 In der Beratungspraxis bestehen insbesondere hinsichtlich gemeinnütziger Vereine häufig Unsicherheiten darüber, ob bei der Erbringung ehrenamtlicher Tätigkeit ein Umsatzsteuerausweis erforderlich ist oder nicht, woran dies geknüpft und was hier zu beachten ist. Hierbei ist zu ermitteln, ob überhaupt eine ehrenamtliche Tätigkeit vorliegt und ob diese umsatzsteuerbefreit ist.
Eine ausführliche Fassung finden Sie in
Ehrenamtliche Tätigkeit
[i]Keine Legaldefinition im UStG; Kriterienkatalog gem. § 4 Nr. 26 UStG Wegen des Ausnahmecharakters von Steuerbefreiungen sind die Voraussetzungen nach Auffassung des EuGH und des BFH eng auszulegen. Das UStG selbst definiert den Begriff des Ehrenamts nicht. Nach der Rechtsprechung des BFH fallen unter den Begriff der ehrenamtlichen Tätigkeit solche Tätigkeiten, die im Gesetz ausdrücklich als solche benannt werden, die nach dem allgemeinen Sprachgebrauch herkömmlicherweise als ehrenamtlich bezeichnet werden oder die dem materiellen Begriffsinhalt der Ehrenamtlichkeit entsprechen.
Voraussetzungen für die Ehrenamtlichkeit
[i]Fehlen von eigennützigem Erwerbsstreben und HauptberuflichkeitVoraussetzungen für die Ehrenamtlichkeit sind Ausübungsmotive nicht-materieller Art, ein nicht synallagmatisches Verhältnis zwischen Arbeit und...