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FG Düsseldorf 21.06.2011 8 K 2652/09 E, NWB 34/2011 S. 2845

Lohnsteuer | Zuwendung eines Dritten als Arbeitslohn

Zuwendungen einer Konzernmuttergesellschaft an die Arbeitnehmer ihrer ehemaligen Tochtergesellschaft sind laut steuerpflichtiger Arbeitslohn und nicht als Schenkung zu qualifizieren. Zum Arbeitslohn gem. § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG gehören alle Vorteile für eine Beschäftigung, wenn sie durch das Dienstverhältnis veranlasst worden sind. Arbeitslohn kann auch bei einer Zuwendung eines Dritten anzunehmen sein, wenn diese ein Entgelt für eine Leistung bildet, die der Arbeitnehmer im Rahmen des Dienstverhältnisses für seinen Arbeitgeber erbringt, erbracht hat oder erbringen soll. Voraussetzung ist, dass sie sich für den Arbeitnehmer als Frucht seiner Arbeit [i]Hilbert, NWB 38/2010 S. 3031darstellt und im Zusammenhang mit dem Dienstverhältnis steht (vgl. ,...BStBl 2004 II S. 1076

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