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Einbringung von Wirtschaftsgütern in eine Personengesellschaft
Anmerkungen zum
[i]BMF, Schreiben v. 11. 7. 2011, BStBl 2011 I S. 713Die Finanzverwaltung hat sich mit (BStBl 2011 I S. 713) zur Anwendung der Grundsätze der NWB KAAAC-75962 sowie v. - I R 77/06 (BStBl 2009 II S. 464) geäußert. Dabei geht es um die Beantwortung der aufgrund dieser Urteile in der Beratungspraxis aufgeworfenen Frage, unter welchen Voraussetzungen [i]Wißborn, NWB 32/2011 S. 2694; Siegmund/Ungemach, NWB 30/2009 S. 2308 weiterhin vom Vorliegen einer verdeckten Einlage (§ 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG) im Sinne der Ausführungen des (BStBl 2000 I S. 462) auszugehen ist. Nachfolgend werden die verschiedenen steuerrechtlichen Fallkonstellationen dargestellt, die nach Auffassung der Finanzverwaltung bei der Einbringung von zum Privatvermögen gehörenden Wirtschaftsgütern in das betriebliche Gesamthandsvermögen einer Personengesellschaft möglich sind.
I. Ausgangsüberlegungen
[i]Ökonomische Gründe für Einbringungen von Wirtschaftsgütern des Privatvermögens Aus vielerlei Gründen kann es aus steuerrechtlichen Erwägungen sinnvoll sein, Wirtschaftsgüter des Privatvermögens (insbesondere Kapitalgesellschaftsanteile und Grundstücke) dem betrieblichen Gesamthandsvermögen einer gewerblich geprägten oder gewerblich tätigen Personengesellschaft zuzuordnen. So kann z. B. das Halten von Kapitalges...