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Lohnsteuerliche Beurteilung des verbilligten Erwerbs von Lizenzen für sog. Home Use Programme
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 2850In der lohnsteuerlichen Praxis ist zurzeit ungeklärt, wie der verbilligte Erwerb einer Lizenz zur Nutzung von Software im Wege von sog. Home Use Programmen („HUP”) lohnsteuerlich zu beurteilen ist. Zweifel ergeben sich bereits hinsichtlich der Frage, ob dem Grunde nach Arbeitslohn vorliegt. [i]Campen/Hüllmann, NWB 51/2010 S. 4214Darüber hinaus wird eine mögliche Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 45 EStG diskutiert. Schließlich käme eine Behandlung als Sachbezug nach § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG in Betracht, mit der Folge, dass eine Besteuerung des Vorteils aus der verbilligten Nutzung des Home Use Programms im Rahmen der 44-€-Grenze vermieden werden könnte.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie in NWB 34/2011 S. 2850.
Vorliegen von Arbeitslohn?
[i]Überwiegendes eigenbetriebliches InteresseBei der Frage der lohnsteuerlichen Erfassung des verbilligten Erwerbs der Lizenz für ein Home Use Programm als geldwerten Vorteil ist zu prüfen, ob der Erwerb der Lizenz und die Nutzung des Home Use Programms dem Grunde nach Arbeitslohn darstellt. Für den Arbeitgeber besteht grds. ein hohes Interesse, dem Arbeitnehmer über das Home Use Programm ein reibungsloses Arbeiten zu ermöglichen, ohne zusätzliche Kosten für einen Firmenlaptop, zusätzliche Lizenzgebühren, o. Ä...