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FG Saarland 28.03.2002 1 K 139/02
Finanzgerichtsordnung; | Jahressteuerbescheid anstelle des Vorauszahlungsbescheids Verfahrensgegenstand gem. § 68 FGO?
Wird im Laufe eines Klageverfahrens gegen einen Vorauszahlungsbescheid ein Jahressteuerbescheid erlassen, so wird dieser nicht nach § 68 FGO Gegenstand des Klageverfahrens, sondern ist - soweit dies der Steuerpflichtige wünscht - durch Einspruch anzufechten (; Beschwerde beim BFH eingelegt).