Gewinnerzielungsabsicht bei Vorratsgesellschaften (Immobiliengeschäft)
Leitsatz
1. Einer von erfahrenen Immobilienkaufleuten auf Vorrat gegründeten Projektgesellschaft, die bei einem Grundstückserwerb eine
realistische Chance auf Gewinnerzielung aufweist, kann nicht deshalb die Gewinnerzielungsabsicht versagt werden, weil die
Gesellschafter eine Vielzahl solcher Gesellschaften gründen.
2. Eine sog. Projektgesellschaft hat auch dann die erforderliche Gewinnerzielungsabsicht, wenn sie später aus zum Zeitpunkt
ihrer Gründung nicht absehbaren Umständen keine Umsätze erzielt und deshalb liquidiert wird.
Fundstelle(n): DStRE 2012 S. 275 Nr. 5 EFG 2012 S. 39 Nr. 1 KÖSDI 2012 S. 17766 Nr. 2 Ubg 2012 S. 264 Nr. 4 OAAAD-88812
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FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 21.06.2011 - 6 K 6203/08
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