Im Inland erbrachte Leistungen eines ausländischen Unternehmers
Unberechtigter Steuerausweis durch Entgegennahme von Gutschriften mit gesondert ausgewiesener Umsatzsteuer
Kein Wahlrecht zwischen Vorsteuervergütungsverfahren und Veranlagungsverfahren
Leitsatz
1. Durch die unwidersprochene Entgegennahme von Gutschriften mit gesondert ausgewiesener Umsatzsteuer betreffend im Inland
erbrachte Leistungen, hinsichtlich derer der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer schuldet, weist der im Ausland ansässige
leistende Unternehmer einen höheren Steuerbetrag gesondert aus, als er nach dem UStG für den Umsatz schuldet. Ein Fall eines
unberechtigten Steuerausweises i. S. d. § 14 Abs. 3 UStG liegt hingegen nicht vor.
2. Der ausländische Unternehmer hat kein Wahlrecht, ob er die Erstattung seiner Vorsteuerbeträge im Vorsteuervergütungsverfahren
oder im Veranlagungsverfahren verfolgt. Auch bei Versäumung der Antragsfrist des Vergütungsverfahrens kann er Vorsteuerbeträge,
die dem Vergütungsverfahren unterliegen, nicht im Veranlagungsverfahren geltend machen.
3. Die Regelung in § 14 Abs. 2 UStG stellt keine Abweichung vom Umsatzsteuersystem dar, sondern stellt im Gegenteil sicher,
dass – völlig systemgerecht – ein Gleichgewicht zwischen entstehender Umsatzsteuer (auf Seiten des Leistungserbringers) und
Vorsteuerabzugsberechtigung (auf Seiten des Leistungsempfängers) gewahrt bleibt. Dieser Gesetzeszweck steht mit dem Europarecht
in Einklang.
4. Die Festsetzung der unrichtig ausgewiesenen Umsatzsteuer nach § 14 Abs. 2 UStG erfolgt nicht im allgemeinen Besteuerungsverfahren.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): PAAAD-88803
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Online-Dokument
FG des Saarlandes, Urteil v. 07.12.2010 - 1 K 1237/07
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